Florian Cramer on Fri, 22 Mar 2002 14:14:05 +0100 (CET)


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Re: [rohrpost] AUSSTELLUNGSHONORARE


Am Fri, 22.Mar.2002 um 12:36:42 +0100x schrieb ironcobra2@gmx.net:
> AUSSTELLUNGSHONORARE SIND GESETZ
> 
[...] 
> Nun ist es an der Zeit, in die konkreten Verhandlungen um die Höhe
> dieser Honorare zu gehen. Die Fachgruppe Bildende Kunst der ver.di
> hat dazu eine "Tarifkommission" gewählt, die, zurückgreifend auf die
> Erfahrungen der Gewerkschaften, mit den Verwertern Tarifsätze
> aufstellen und -vereinbarungen abschließen soll, die nicht nur
> unverbindliche Richtlinie, sondern Grundlage jeder Ausstellungsplanung
> sein werden.

Blüht jetzt dem Ausstellungsbetrieb dieselbe tarifrechtliche Lähmung wie
Theatern und Universitäten? Müssen auch Off-Off-Galerien jetzt plötzlich
Tarifvergütungen bezahlen?

Interessant sind auch die Implikationen für Open Content- und Public
Domain-Werke (z.B. Mail Art), wenn die "Ausstellungsvergütung" ein "eigener
unverzichtbarer Rechtsanspruch im Urheberrecht" werden soll.

Wie weit wird überhaupt der Begriff "Ausstellung" gefaßt? Werden z.B.
jetzt auch für Bücher-Ausstellungsvitrinen von Bibliotheken und
Buchhandlungen "Ausstellungsvergütungen" fällig? Was ist mit Messen? Was
mit Ausstellungen im Internet? - Müssen deutsche Netzkunstprojekte
künftig das Wort "Ausstellung" so vermeiden wie z.B. die von Gravenreuth
abgemahnte "Explorer"-Wortmarke, damit sie nicht tarifrechtlich strafbar
bzw. juristisch angreifbar machen?

Florian

(kopfschüttelnd)
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