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| Matze Schmidt on Thu, 14 Nov 2002 09:45:15 +0100 (CET) |
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| Re: [rohrpost] B_richt 01(surfaced by bkademie) |
At 23:04 12.11.2002 +0100, you wrote:
>dass die
>Rechtsverwaltung der Universitaet Kassel das Heft in die Hand bekommen und
>an 2 Dingen Anstoss genommen hatte: Zum einen der Spruch „Fuck the System
>!“ auf der vorletzten Seite des Heftes und einer Veranstaltung,
>ausgeschrieben als „burn it ! Ueberlegungen, das Rathaus und Citypoint
>anzuzuenden, um Obdachlose und Drogenabhaengige zu waermen“.
>Diesbezueglich wird nun die fuer finanzielle Antraege ihre Unterschrift
>spendende Professorin vor das Rektorat zitiert.
From: "Thomas Brunst" <safercity {AT} hotmail.com>
To: safercity {AT} hotmail.com
Subject: SAFERCITY.DE informiert: Rasterfahndung
Date: Wed, 13 Nov 2002 12:18:58 +0000
1.)
Daten sollen vernichtet werden
Studentenschaften fordern Rücktritt von Innenminister Bouffier
GIESSEN. Nachdem das Verwaltungsgericht Gießen die Herausgabe von
Studenten-Daten im Zuge der Rasterfahndung am vergangenen Freitag für
rechtswidrig erklärt hat, legte gestern nun das Landeskriminalamt (LKA) beim
Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde gegen das Gießener Urteil ein.
Aus den Innenministerium heißt es dazu, man könne sich mit dem Urteil des
Verwaltungsgerichts nicht zufrieden geben, zumal in allen anderen
Bundesländern die gleiche Vorgehensweise nicht beanstandet worden sei.
Darüber hinaus sei es aufgrund der derzeitigen Gefährdungslage nach wie vor
notwendig, die Rasterfahndung in Hessen umzusetzen. Diese sei ein wichtiges
polizeiliches Instrument, um vorbeugend so genannte „Schläfer“ ausfindig zu
machen. Die Hessische Landesregierung hatte bereits Anfang dieses Jahres
einen erfolglosen Anlauf zur Rasterfahndung unternommen, der von zwei
Gerichten gestoppt wurde.
Daraufhin verabschiedeten CDU und FDP im Landtag ein neues Polizeigesetz.
Trotz neuem Gesetz hatten die Unis Gießen und Marburg sowie die
Fachhochschulen aus Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg und Wiesbaden keine
Daten ans LKA übermittelt – und sind in einem erstinstanzlichen Urteil vom
Gießener Verwaltungsgericht bestätigt worden.
Die Richter hatten die Herausgabe von Daten an das LKA aus einer Reihe von
Gründen als rechtswidrig bezeichnet. Unter anderem habe die Polizeibehörde
Daten verlangt, die nach Datenschutzbestimmungen bei den Hochschulen gar
nicht mehr gespeichert sein dürften – etwa der Geburtsort ehemaliger
Studenten. Daraufhin forderten einige Hessische Hochschulen, die bereits
personenbezogene Studentendaten zur Rasterfahndung weitergeleitet hatten,
einen Auswertungsstopp für die von ihnen gelieferten Daten. Nun fordern die
Studentenschaften der Unis Kassel, Marburg, Gießen, Frankfurt und Darmstadt
sowie der freie Zusammenschluss der Studentenschaften in Bonn in einem
offenen Brief an Innenminister Volker Bouffier seinen Rücktritt und
verlangen in einem weiteren Schreiben an das LKA die Vernichtung bisher
übermittelter Daten. In dem Brief an Innenminister Bouffier wird ausgeführt,
dass sich an der Rechtswidrigkeit der Rasterfahndung in Hessen auch nach der
Änderung des Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
nichts geändert habe. Ein Blick auf die Entwicklung der Rasterfahndung, mit
dem Scheitern im Februar, der schnellen Gesetzesänderung und die neuerlichen
Versuche zur Rasterfahndung zeige, dass der Innenminister verzweifelt an
dieser ineffektiven Fahndungsmethode festhalte.
Mit präventiver Terrorismusbekämpfung habe dies jedenfalls nichts zu tun.
Datenschutz sei kein Täterschutz und Grundrechte seien nicht dazu da,
ständig eingeschränkt zu werden. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor
staatlichen Eingriffen müsse weiterhin gewährleistet bleiben. Volker
Bouffier habe sich mit seiner Praxis der permanenten Aushöhlung von
Grundrechten, die für einen Rechtsstaat konstitutiv seien, in seinem Amt als
Innenminister eines demokratischen Rechtsstaats als nicht mehr tragbar
erwiesen. „Wir fordern Sie deshalb auf Ihr Amt als Hessischer Innenminister
zur Verfügung zu stellen“, heißt es in dem Schreiben der Studentenschaft.
In einem weiteren Schriftstück wird das LKA aufgefordert, die unrechtsmäßige
Praxis der Datensammlung an den hessischen Hochschulen zu beenden und alle
bisher gesammelten Daten zu vernichten. Der diskriminierenden und in die
Grundrechte der Betroffenen eingreifenden Praxis der Rasterfahndung müsse
sofort ein Ende gesetzt werden. Für die betroffenen Kommilitonen müsse
endlich wieder Rechtssicherheit geschaffen werden. (Gießener Anzeiger,
13.11.02)
2.)
Rasterfahndung
Studenten fordern Bouffiers Rücktritt
GIESSEN. Nach dem erneuten gerichtlichen Stopp der Rasterfahndung nach
terroristischen "Schläfern" haben Studenten den Rücktritt von Innenminister
Bouffier (CDU) verlangt. Dieser halte trotz des gerichtlichen Tauziehens an
der "ineffektiven Fahndungsmethode" fest, kritisierten Studentenvertreter
aus Gießen, Marburg, Kassel, Frankfurt und Darmstadt am Dienstag in einem
offenen Brief. lhe
[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 13.11.2002 um 00:03:37 Uhr
Erscheinungsdatum 13.11.2002
3.)
Beschwerde gegen Urteil zur Rasterfahndung
Landeskriminalamt will Sachverhalt von Verwaltungsgerichtshof überprüfen
lassen – Hochschulen sehen sich gestärkt
WIESBADEN/GIESSEN(lhe). Das hessische Landeskriminalamt (LKA) legt gegen die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen zur Rasterfahndung an den
Hochschulen nach terroristischen „Schläfern“ Beschwerde ein. Das
Innenministerium vertrat am Montag in Wiesbaden die Ansicht, das Urteil sei
nicht zufrieden stellend, weil in allen anderen 15 Bundesländern die gleiche
Vorgehensweise nicht beanstandet worden sei. Es müsse daher vor dem
Verwaltungsgerichtshof in Kassel überprüft werden. Das Ziel, mit dem
polizeilichen Instrument terroristische Anschläge im Vorfeld zu verhindern,
dürfe bei allen juristischen Auseinandersetzungen nicht aus den Augen
verloren werden.
Angesichts der derzeitigen Gefährdungslage sei es notwendig, die
Rasterfahndung in Hessen umzusetzen, heißt es in der Mitteilung des
Innenministeriums. Bis auf sechs Hochschulen hätten alle Institutionen ihre
Daten an das LKA geliefert. In den anderen Bundesländern seien die Daten den
zuständigen Stellen bereits übermittelt worden und die Rasterfahndung
angelaufen. Die Frankfurter Universität, die die Daten bereits an das LKA
weiter gegeben hat, war am Montag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die drei mittelhessischen Hochschulen und die Fachhochschule in Fulda, die
bislang noch keine Studentendaten weiter gegeben haben, sahen sich in ihrer
Position gestärkt. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte in einer Anordnung am
Freitag entschieden, die Übermittlung von persönlichen Daten der Studenten
an das LKA sei rechtswidrig. Damit hatten zwei Studenten der Gießener und
der Marburger Universität mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung
Erfolg. Die Hochschulen in Mittelhessen und in Fulda hatten wegen
rechtlicher Bedenken die personenbezogenen Daten der Studenten trotz einer
Frist nicht weiter gegeben und damit dem Amtshilfeersuchen des LKA nicht
entsprochen. „Wir haben bislang keine Daten von Studenten an das
Landeskriminalamt herausgegeben, und dabei bleibt es“, sagte der Sprecher
der Marburger Universität, Klaus Walter. Der Vize-Präsident der
Fachhochschule Gießen-Friedberg, Hajo Köppen, betonte: „Aus meiner Sicht
verbietet sich eine Datenübermittlung – schließlich hat das Gericht zu
unseren bestehenden Bedenken sogar noch weitere hinzugefügt.“ Der Präsident
der Gießener Universität, Prof. Stefan Hormuth, hält eine Weitergabe von
Studentendaten derzeit für „sehr unwahrscheinlich“. „Wir müssen mögliche
Konsequenzen aber noch prüfen.“ Der Präsident der Fachhochschule Fulda,
Roland Schopf, sagte: „Das Urteil bestätigt unsere rechtliche Einschätzung.“
(Kreis-Anzeiger, 12.11.02)
4.)
Hessen dringt auf Rasterfahndung
WIESBADEN. Mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel will
Hessen die Rasterfahndung an seinen Hochschulen retten. Der Sprecher des
Innenministeriums in Wiesbaden, Michael Buße, erklärte am Montag, wegen der
aktuellen Gefahrenlage sei die Rasterfahndung notwendig. Das
Verwaltungsgericht Gießen hatte am Freitag die Herausgabe personenbezogener
Daten von Studenten durch die Universitäten Gießen und Marburg untersagt.
(AP, Berliner Zeitung, 12.05.02)
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