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| whosbach on Tue, 12 Nov 2002 10:45:06 +0100 (CET) |
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| [rohrpost] AW: Dein Beitrag in der Rohrpost |
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Thorsten von Plotho-Kettner [SMTP:thorsten {AT} aus-satz.de]
> Gesendet am: Dienstag, 12. November 2002 09:58
> An: Hosbach, Wolf
> Betreff: Dein Beitrag in der Rohrpost
>
>
> Könntest du deine Gedanken noch ein wenig konkretisieren
>
>
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Ungerne, denn wie gesagt ich bin kein Jurist. Aber ich kenne das
Problem umgekehrt: Ein Verlag darf (in Deutschland) nicht pauschal alle
Nutzungsrechte des Urhebers verlangen, sondern immer nur einzelne, genau
definierte. Natürlich kann umgekehrt ein Urheber verkünden: Ich trete alle
Nutzungsrechte ab. Aber ob sich z.B. ein Verlag oder ein Webmaster wirklich
auf so eine Erklärung verlassen kann? Aber vielleicht liest ja ein
Rechtsgelehrter diesen Thread...
Wolf
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