Peter C. Krell on Thu, 28 Mar 2002 16:15:07 +0100 (CET)


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[rohrpost] F-Kurven-Bootlegs?


Bootlegs...

->Scheint als werde ein ähnlicher Algorithmus zur Generierung von Übergängen
von verschiedenen Motion Capture Sequenzen mit Anschlußproblemen in
Softimage Xsi 2.0 benutzt, denn diese sind für den Computer nichts anderes
als Musik auch: synchrone multivariante Wellenkonstruktionen nach
Fourrier-Quantisierungen.

F-Kurven-Parameterwertangleichung. Im Grunde genommen ziemlich simpel.

(vgl. Ausführungen von Erik Beaumont [Avid] bei seiner gestrigen
Softimage-Präsentation an der Games Academy zu Berlin: www.games-academy.de)

Musik und nachmodellierte 3D-Bewegung, wie beispielsweise auch
Tanzbewegungen von Figuren, korrelieren miteinander im formalen
Repräsentationsmodus ihrer basalen Mathematik und bringen dadurch zugleich
im Universalmedium des Computers neue ästhetische Spielarten hervor
(Medium verstanden hierbei: generierend im Modus eines interaktiv nutzbaren
Werkzeugs. Mit anderen Worten: Medien können im Seinsmodi einer imaginären
Zuhandenheit wie Werkzeuge verwendet und genutzt werden).
Der Mensch aber ist es, der die entsprechend emergierenden Loops nach
Eigenpräferenzen und im Falle von Djs nach dramaturgischen Anschluß-Kalkül
selektiert. 

Wie beispielsweise auch im Hip Hop ("...will rock and shock the nation"->
Ninja Tunes, London; denn nicht die Klänge vielmehr die Theorie des Samplens
und der damit einhergehende Ironisierung des Copyrights kristatlisierte sich
nicht zuerst auch in den zivilisationskritischen Beni-Tänzen der
ostwestafrikanischen Kolonialzeit.)

see# 
DJ Revolution
R2K Version 1.0 Mixtapes
aus der Reihe "Ill Boogie Sampler",
New York, Januar 2000:
quote:
"-- We even walk and talk mathematical".
further infos:
www.blackberrymusic.com

--

PS:
Stellt sich nur die Frage, ob man formale phasenvariabele Wertsequenzen
überhaupt copyrigh-rechtlich oder besser gesagt "urheberrechtlich" schützen
können sollte. Oder ob es auf der Grundlage von mathematischen Betrachtungen
sich hierbei nicht eher um eine Beschneidung der geistigen Freiheit handelt,
wenn man es nicht darf.
Hält man an der jetzigen Regelung fest, die einem das beliebige Samplen
verbietet (warum war "Die nackte Kanone" eigentlich damals komisch?), dann
wären spezielle Gangarten und Arten der Artikulation bald auch
copyrightrechtlich geschützt und nur noch gegen Lizenzgebühr legitim
nutzbar. Gewinner des gestischen Marktes: Supermodells und Schauspieler. UND
coole Hip Hopper?
Ist man hingegen nicht dafür und sagt Samplen gehört sich nicht: wovon
sollen dann auf lange Sicht Netartists leben, wenn jeder ihre Ideen beliebig
nehmen und bis zur Besinnungslosigkeit weiterverarbeiten kann? Gehören diese
nachmodernen Künstler sowieso einer höheren gesellschaftlichen Kaste an oder
handelt es sich bei ihnen nach geltendem deutschen Recht eher um sowas wie
parasitäre Snobs.
Das Ende vom Lied? Die universelle Freiheit der mathematischen Anschauung
auf der Basis logischer Kalküle (2+3=5 oder aber a+b=c) visualisiert sich
wie bei F. Nietzsche vermutet in Bewegungs- und Klangformen eines
rauschhaften Fests irrationaler, individuell ekstatisch ausgelebter
Rekreationspräferenzen oder aber auch eben gerade nicht und daher erst
zwischen Sinn und Wahnsinn ; )
und dies in all ihren Wiederholungszwaengen.


Peter C. Krell


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