Krystian Woznicki on 21 Jun 2001 08:46:06 -0000


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[rohrpost] heise online: War die Online-Demo gegen Lufthansa ein Flop?


Diese Meldung aus dem heise online Newsticker wurde Ihnen
von Krystian Woznicki <krystian@snafu.de> gesandt.
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War die Online-Demo gegen Lufthansa ein Flop?

Die Aktion "deportation.class" des Aktionsbündnisses "Kein Mensch ist
illegal", "Libertad!" und weiterer Gruppen aus aller Welt sollte durch eine
"Online-Demonstration"[1] oder ein "virtuelles Sit-in" die Website der
Lufthansa während der Aktionärshauptversammlung von 10 bis 12 Uhr
"zeitweise" unzugänglich machen. Mit der Aktion wollte man gegen die
Abschiebung von Flüchtlingen durch die Lufthansa protestieren, aber über
die aktuelle Aktion hinaus ging es auch darum, ob bürgerliche Freiheiten,
die das Grundgesetz wie Versammlungen oder Demonstrationen gewährt, auch in
den Cyberspace übertragbar sind.

Erfolgreich im Sinne der Protestierenden war die durch ein Programm zum
automatischen Aufrufen der Website geplante Blockierung nicht. "Wir haben
verstärkt Zugriffe registriert", so Lufthansa- Unternehmenssprecher Thomas
Ellerbeck. In den ersten Minuten der DOS-Attacke habe sich der Aufbau ihrer
Site "verlangsamt". Schnell hätten jedoch die Techniker "die Kapazität der
Leitungen erhöhnt". Ellerbecks Kollege Martin Riecken sprach gegenüber
Nachrichtenagenturen allerdings davon, in den ersten zehn Minuten sei es
nicht möglich gewesen, die Homepage aufzurufen (Online-Blockade gegen
Lufthansa zeigt kaum Wirkung[2]). 

Sven Maier von der Onlinedemo erklärte gegenüber Telepolis, Sympathisanten
hätten sich während der Blockade gemeldet und berichtet, zeitweise sei aus
bestimmten Regionen die Homepage der Kranich-Airline nicht erreichbar
gewesen. Zeitgleich aber teilte man aus anderen Regionen mit, sie sei
unproblematisch aufzurufen. Maier vermutet, mithilfe verschiedener
Breitbandnetze habe die Lufthansa den virtuellen Sturzflug verhindert.
Falls nötig, habe man zwischen den Netzen geswitcht und wohl auch
kurzfristig ganzen Knotenpunkte, Regionen und vermutlich auch den
IP-Nummernraum des Deutschen Forschungs-Netzes (DFN) vom Zugriff auf die
Homepage ausgesperrt. "Wer hinter einer möglichen Blockade zwischen DFN-
und Lufthansa-Servern steht, ist nicht bekannt," so Maier. "Auf Kosten der
Funktionalität versuchte die Lufthansa, das Image des aufstrebenden
Netz-Konzernes und den Schein ständiger Erreichbarkeit zu retten", meinte
Kampagnensprecherin Anne Morell: "Die Webseite glich einem Potemkinschen
Dorf". 

Unsicher sei auch, so Maier, ob der äußere Schein der Homepage nicht
getrogen hat. Er habe etwa versucht, im sicheren Buchungsbereich der
Homepage Flüge zu buchen oder Reiserouten abgefragt. In nahezu allen Fällen
sei das gescheitert oder er sei wieder auf die Startseite umgeleitet
worden. Maier geht deswegen davon aus, ihre Software habe wunderbar
funktioniert. Und in Anbetracht dessen, dass die Lufthansa wohl "richtig
Kapazität" und Technik "aufgefahren" habe, sei der Protest ein voller
Erfolg. Alleine schon deswegen, weil das "schmutzige Geschäft mit der
Abschiebung" über Wochen in den Medien präsent war und ist.

Mangels großer Störungen dürfte sich denn auch der Schaden bei der
Lufthansa in Grenzen gehalten haben, auch wenn man sich natürlich technisch
und personell auf die "Demonstration" vorbereitet hatte. Das
Bundesjustizministerium hatte bereits im Vorfeld gegenüber Telepolis[3] die
Rechtmäßigkeit der Aktion bestritten. Im Cyberspace gebe es kein
Demonstrationsrecht, da hier die Menschen nicht körperlich anwesend seien.
Bei einer Blockade trete das Strafgesetz in Kraft, die beispielsweise als
Computersabotage gelten würde. In Spiegel Online[4] nannte Jürgen
Weinknecht, bezeichnet als Spezialist für Medien- und Internetrecht, die
Aktion kurzerhand als "Straftat": "Die Verantwortlichen der Kampagne
Libertad! sind im Rahmen dieser Aktion nichts anderes aks ganz normale
Kriminelle, die unter dem Deckmantel des angeblichen Kampfes für die Rechte
von Asylbewerbern ihre Straftaten begehen."

Für die Cyberaktivisten oder Hacktivisten müssen hingegen die bürgerlichen
Freiheiten auch im Cyberspace gelten. Sierk Hamann, Richter und Experte für
Online-Recht, fordert dazu auch, auch solche DoS-Attacken "im Lichte der
Grundrechte" zu sehen, die eine allgemeine Meinungsfreiheit garantieren.
Die Diskussion darüber hat erst begonnen.

Mehr in Telepolis: Kein digitaler Sturzflug des Kranich?[5] (fr[6]/tp)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/fr-20.06.01-002/

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 [2] http://www.heise.de/newsticker/data/pab-20.06.01-000
 [3] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7907/1.html
 [4] http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,140577,00.html
 [5] http://www.heise.de/tp/deutsch/special/info/7928/1.html
 [6] mailto:fr@tp.heise.de

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