florian schneider on 7 Jun 2001 20:39:43 -0000 |
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[rohrpost] free.de |
http://www.free.de/erklaerung.html Am 26.4.2001 wurde dem Wissenschaftsladen Dortmund e.V. [1] eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Bochum auf Betreiben der ISI Marketing GmbH [2], Bochum, zugestellt. Der Antrag der Verfügung lautet auf "unlauterer Wettbewerb und unerlaubte Handlung". In der Verfügung wird untersagt, das Unternehmen als "xxxxx xxxx" oder die dort angebotenen Arbeitsstellen als "xxxxxxxxxx" zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Ordnungsstrafe von bis zu 500.000,- DM bzw. 6 Monaten Haft. Am 16.5. erhielten wir auf Betreiben der ISI Marketing GmbH eine Abmahnung, in der zum einen behauptet wird, wir hätten "vor und auf dem Grundstück, auf dem sich die Räumlichkeiten unserer Mandantin befinden, das aus Anlage 1 ersichtliche Flugblatt verteilen lassen" und uns zum anderen vorgeworfen wird, wir hätten in dem Text des Flugblattes gegen ISI den "Vorwurf der Erpressung" erhoben. Von: "helmut" <helmut@free.de> Erklaerung des Sprecherrats der Industriegewerkschaft Medien (in ver.di) Dortmund zur einstweiligen Verfuegung gegen den Wissenschaftsladen Dortmund Mit grosser Ueberraschung haben wir aus der Netzerklaerung des providers free.de (bzw des Wissenschaftsladens Dortmund als seinem Betreiber) zur Kentniss genommen, dass das Landgericht Bochum einem Antrag auf einstweilige Verfuegung (sogar ohne Verhandlung) der Firma ISI Marketing gegen den Wissenschaftsladen Dortmund stattgegeben hat, ein weiterer wird in der naechsten Woche verhandelt. (Hintergruende und Aktuelles unter www.free.de). Als Gewerkschaft, die fuer Belegschaften und Betriebsraete zahlreicher Call Center und aehnlicher Dienstleistungsbetriebe zustaendig ist, erklaeren wir dazu: 1.free.de ist uns, wie vielen anderen Buergerinnen und Buergern der Stadt Dortmund und Umgebung, bekannt als Projekt, das Internetzugaenge bereitstellt nicht aus kommerziellen Gruenden, sondern aus politischem und gesellschaftlichem Engagement. Wie wohl alle, die diese Erklaerung zur Kentniss genommen haben, sind wir daher aeusserst verwundert, dass das UWG zur Anwendung gebracht wird. 2.Wir meinen, dass es sich vielmehr um das Problem freier Meinungsaeusserung handelt, dass das Presserecht tangiert wird und dass beide keinerlei Grundlage bieten, irgendeine Massnahme gegen free.de bzw den Wissenschaftsladen Dortmund einzuleiten. 3.Zu dem Flugblatt, dessen Internetvarianten Grund der einstweiligen Verfuegung sowie einer weiteren Abmahnung gegen den Wissenschaftsladen als Provider und von daher - presserechtlich aeusserst umstritten - Verantwortlichem gewesen ist: Wie aus dem Text leicht zu ersehen ist, stehen die dafuer Verantwortlichen den Gewerkschaften nicht eben nahe. Was sowohl auf Gegenseitigkeit beruhen mag, als auch fuer uns voellig unerheblich ist - es geht nicht um die Meinung dieser Gruppe, sondern um das Recht auf eine eigene Meinung. Ein verteidigungswuerdiger Grundsatz fuer alle Gewerkschaften - weswegen wir diesen Vorgang auch nicht nur in unserer Mitgliedschaft, sondern auch im gesamten Deutschen Gewerkschaftsbund und der allgemeinen Oeffentlichkeit bekannt machen werden und den Wissenschaftsladen Dortmund entsprechend juristisch unterstuetzen werden. 4.Wir kennen die Firma ISI Marketing, ihre Geschaeftsfuehrung und ihre Anwaelte nicht und demnach auch nicht die Verhaeltnisse, die in diesem Betrieb herrschen. Wir kennen aber viele Betriebe dieser und aehnlicher Branchen. Vor allem kennen wir aber die Beschaeftigten dieser Betriebe. Und wir koennen jedem versichern, wenn solch ein Beispiel Schule machen wuerde, wuerde es nicht nur um die Freiheit des Internet schlecht bestellt sein: Wenn fuer negative Meinungen zum jeweiligen Arbeitgeber faktisch Bußgelder zu bezahlen waeren, so waere ein guter Teil bundesdeutscher Haushalte ueberschuldet. 5.Wir kennen auch die Motive fuer rechtliche Schritte nicht - aber wir wissen, dass wer ein oeffentlich verbreitetes Flugblatt mit offenbar notduerftig konstruierten Vorwuerfen wegen umgangssprachlicher Formulierungen zum Verschwinden bringen will, vielleicht eher einen Juristen braeuchte, der ihm oder ihr das Grundgesetz erlaeutert. Obwohl die Firma ISI Marketing und ihre juristischen Vertreter bisher lediglich umgangssprachliche Formulierungen, aber keine Sachaussagen zur Abmahnung beantragten, hueten wir uns einstweilen vor der naheliegenden Schlussfolgerung, dass in ein Wespennest gestochen wurde und die Vorwuerfe zutreffen Dortmund, den 7.Juni 2001 Fuer den Sprecherrat der IG Medien Dortmund Ulrich Leicht Eberhard Lux Helmut Weiss IG Medien Dortmund Am Ostwall 17 - 21 44135 Dortmund 0231 - 571002 ---------------------------------------------------------- # rohrpost -- deutschsprachige Mailingliste fuer Medien- und Netzkultur # Info: majordomo@mikrolisten.de; msg: info rohrpost # kommerzielle Verwertung nur mit Erlaubnis der AutorInnen # Entsubskribieren: majordomo@mikrolisten.de, msg: unsubscribe rohrpost # Kontakt: owner-rohrpost@mikrolisten.de -- http://www.mikro.org/rohrpost