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| Armin Medosch on Thu, 27 Jun 96 18:06 MDT |
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| nettime: Good Night Germany |
Good Night Germany
There has been a new telecommunications law for germany passed today.
Besides some other problematic passages there is a paragraph 85 and 87
that says, that all online and telekom service providers (also internet
and mailboxes) should provide a backdoor for state officials to get
access to the data of their users (adresses, kind of services they are
using). Provider companies have so far only protested because they
themselves should cover the costs for providing the technical structure
for the state office to collect the data. Further on it should be set up
in a way that the state has access to this data "anytime" and without
the provider beeing able to notice it or to notify the users, that their
data are collected. A new state office will be founded to "operate" this
service for other state offices, called "Regulationsbehšrde".
Nobody seems to be concerned with privacy or what is called in germany
"Datenschutz". In a broader public there has so far been only one
article in Die Zeit and yesterday night a report on ZDF tv "Kennzeichen
D". Now some resistance is forming slowly in newsgroups. Nico Reichelt
has set up a page at the institute for new media in Frankfurt:
http://www.inm.de/people/nico/tkg.html
As the wave of resistance is building up now Nico has a problem with his
small server getting too many hits, since it is only a small server on a
64kbit line. The info that he provides should be mirrored on other
servers. This is definitely an issue for some action. An article on
telepolis will be out tomorrow. http://www.heise.de/tp
Isn«t it strange: Many people in Germany seemed to be concerned with the
CDA but with something much worse in their own country nobody (or
better: not many people so far) is doing anything about it. Also on
nettime there is silence about this case.
Ausschnitt aus Artikel in Telepolis www.heise.de/tp
Der glŠserne TelebŸrger
Das neue Telekommunikationsgesetz - Kurzmeldung<U>
Deutschland schlŠft, wŠhrend der glŠserne TelebŸrger installiert wird.
Das neue Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich hauptsŠchlich
rechtliche Rahmenbedingungen fŸr eine entmonopolisierte
Telekommunikationswirtschaft bringen und wŠre insofern grundsŠtzlich
sehr zu begr٤en. Doch das im kleinsten Kreise ausgehandelte Gesetz
sieht weitreichende Mšglichkeiten fŸr Behšrden vor, Kundendatenbanken
von Telekom- und Online-Providern abzufragen.
Gro§en Wirbel hat der amerikanische Communications Decency Act
verursacht. Selbst hierzulande schmŸckte so mancher Blue Ribbon die eine
oder andere Homepage. Weit weniger Beachtung findet jedoch das neue
Telekommunikationsgesetz. Im kleinsten Kreise zwischen den
Postpolitikern von CDU, SPD und FDP schon Anfang des Jahres
ausgehandelt, ist darin u.a. in Paragraph 87 vorgesehen, da§ jeder
Dienstleister, der einen Telekommunikationsdienst anbietet, also auch
Online- und Internet-Provider, seine Kundendatenbanken den Behšrden
zugŠnglich machen mu§, und zwar auf eigene Kosten, automatisiert und so,
da§ es der Anbieter selbst gar nicht merken soll, wenn die Daten von der
Behšrde abgefragt werden. FŸr die Abfragen ist eine neugeschaffene,
zentrale Behšrde zustŠndig, die sogenannte Regulierungsbehšrde, die dem
Wirtschaftministerium untersteht. Sie handelt auf Anfrage (und ohne die
Sinnhaftigkeit oder RechtmЧigkeit der Anfrage ŸberprŸfen zu mŸssen) der
an den Daten interessierten Behšrden - Polizei, Zollfahndung,
Nachrichtendienste.
Das neue Gesetz wurde bisher hauptsŠchlich von der Wirtschaft diskutiert
und kritisiert. Das aber vor allem, weil die technischen Einrichtungen
zur †berwachung auf eigene Kosten der Provider eingerichtet werden
mŸssen. das kann sich auch bei einem kleinen Provider schnell auf
50.000.- DM belaufen. Diese werden die Mehrkosten dann sicherlich an die
Kunden weiterleiten, die so nur den doppelten Schaden haben - ihr
Telkommunikationsverhalten wird fŸr den Staat transparent und sie mŸssen
auch noch dafŸr zahlen. Doch einige kritische Gegenstimmen haben sich
bereits zu Wort gemeldet. Ingo Ruhmann, Mitarbeiter von Manuel Kiper,
der forschungs- und postpolitische Sprecher der Fraktion BŸndnis 90/
GrŸne im Bundestag, hat einen Artikel fŸr ³Die Zeit" verfa§t. Manuel
Kiper selbst hat einen €nderungsantrag eingebracht, der neben dem
Abhšrparagraphen (Informationelle Selbstbestimmung) 4 weitere Punkte
betraf (Quersubventionierung, Kommunale Wegerechte, Universaldienst,
Faire Regulierung). Doch nachdem der vom Bundesrat angerufene
Vermittlungsausschu§ vorgestern, am 26.6.96 getagt hat, sieht es nicht
so aus, als wŸrden diese Punkte BerŸcksichtigung finden. Deshalb kommt
es nun wohl darauf an, da§ Internet-User/innen selbst aktiv werden.
Unter http://www.inm.de/people/nico/tkg.html wurden die verschiedensten
Fakten und kritischen Gegenstimmen gesammelt. Wer individuell etwas
gegen das neue Gesetz unternehmen will, findet auf dieser Page einige
nŸtzliche Anregungen. Unter anderem kann man sich dort auch ein Bild
eines KŠfers runterladen, um mit diesem Bild, in Anlehnung an die Blue
Ribbon Kampagne, seine Homepage als Zeichen des Protests damit zu
schmŸcken. Die Page hat innerhalb weniger Tage 12.000 Hits erhalten,
dies ein Zeichen mehr, da§ sich langsam zumindest eine kleine Welle des
Widerstandes aufbaut. Allerdings wird die hohe Zahl der Zugriffe fŸr den
kleinen Server des Instituts langsam zum Problem, so da§ zu hoffen ist,
da§ bald Mirror-Sites entstehen.
Der Vermittlungsausschu§ hat betreffend der informationellen
Selbstbestimmung keine Verbesserung herbeigefŸhrt. Im Gegenteil. Par.
87, der den automatischen und unbemerkten Datenabruf von Kundendaten und
Rufnummern aus den Anbieter-Registern durch die Regulationsbehšrde fŸr
Strafverfolger und Geheimdienste regelt, enthŠlt auch weiterhin keine
Zweckbindungsklausel, und wurde erweitert auf das JEDERZEITIGE Erteilen
von AuskŸnften. Und nun sind nicht nur gewerbliche, sondern auch
³geschŠftsmЧige" Anbieter zu diesem Sonderservice verpflichtet, also
auch nichtkommerzielle Internet-Provider und Mailboxen-Betreiber. Ihnen
kann nun auch bei Verstš§en der Betrieb untersagt werden. Die Kosten,
welche entstehen, sind fŸr grš§ere Firmen sicher kein Problem, wohl aber
fŸr kleine. Unter anderem ist das also auch eine sehr elegante Form eine
Entschlankung des Wettbewerbs herbeizufŸhren.
Also, entweder http://www.inm.de/people/nico/tkg.html aufsuchen, oder
gleich einen Mirror anlegen. Eine weitere Mšglichkeit besteht darin,
direkt an per Email erreichbare Abgeordnete zu schreiben. Eine komplette
Liste findet sich unter
http://www.fu-berlin.de/POLWISS/mdb-projekt/bundestag/email.html
†ber weitere UnterstŸtzung freut sich sicher Manuel Kiper:
manuel {AT} kiper.bn.eunet.de. Der einzige Abgeordnete innerhalb der SPD, der
mit Nachdruck das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vertritt,
scheint Jšrg Tauss: Tauss {AT} mdb5.bn.eunet.de zu sein.
Der Gesetzestext, leider in einer nicht aktuellen Version, ist einsehbar
unter http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/Netze/tkg.txt
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