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| Phil Graham on 6 Oct 2000 00:04:31 -0000 |
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| <nettime> "Handbuch des oesterreichischen Rechtsextremismus" |
From Ruth Wodak
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Phil
***
Hon. Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer Wien, am 28. September 2000
Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstandes (DÖW)
Wippplingerstraße 8
A-1010 Wien
Tel. +43 1 5343601779 Fax +43 1 534369901771
E-Mail: Wolfgang.Neugebauer {AT} doew.at
Betrifft:
C Klagen Haider/Böhmdorfer gegen mich u. a.
C Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit
C Verhältnis Haider/Böhmdorfer
C Inkompatibilität Haider-Beauftragter - Bundesminister für Justiz
(am Beispiel des Falles Andreas Mölzer)
Vorausschicken möchte ich, dass das Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes (DÖW) eine von der Republik Österreich
(Wissenschaftsministerium), der Stadt Wien und dem von ehemaligen
Widerstandskämpfern und NS-Verfolgten gegründeten, gleichnamigen Verein DÖW
getragene Stiftung ist, die sich auf wissenschaftlicher Grundlage primär
mit Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit, aber auch mit
Rechtsextremismus und »Revisionismus« beschäftigt und zahlreiche
Publikationen herausgegeben hat. Wissenschaftliche Projekte des DÖW werden
u. a. von FWF, Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank,
Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien, BMBWK, VW-Stiftung und EU
gefördert. Kooperationspartner sind u. a. die österreichischen
Zeitgeschichteinstitute, die Gedenkstätte Deutscher Widerstand, das
Münchner Institut für Zeitgeschichte, die Philipps Universität Marburg, das
US Holocaust Memorial Museum, Yad Vashem, CERA in Frankreich und die
Theresienstädter Initiative in Prag. MitarbeiterInnen, Vorstands- und
Kuratoriumsmitglieder des DÖW wirken an österreichischen Universitäten.
ad Klagen Haider/Böhmdorfer:
Als Leiter des DÖW und als Honorarprofessor für Zeitgeschichte der
Universität Wien habe ich mich in mehreren Publikationen mit dem Thema
Rechtsextremismus in Österreich auseinandergesetzt und bin aufgrund
umfangreicher Recherchen und Analysen zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Haider-FPÖ nach unseren Definitionskriterien als rechtsextrem zu
qualifizieren ist. Seit dem Erscheinen des »Handbuchs des österreichischen
Rechtsextremismus« im Dezember 1993 hat Dr. Jörg Haider über seinen
Rechtsanwalt (und persönlichen Vertrauten) Dr. Dieter Böhmdorfer zahlreiche
Klagen straf- und zivilrechtlicher Art gegen das DÖW und mich eingebracht,
nicht zuletzt in der Absicht, durch Zufügen materiellen Schadens einen
Kritiker zum Schweigen zu bringen. Nach einigen Prozeßniederlagen Haiders
(z. B. Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 22. Februar 1996) und
Gegenklagen (wegen des Ausdrucks linksextrem) kam es 1996 zu einem
Vergleich zwischen Dr. Haider und mir, in dem die gegenseitigen Klagen
zurückgezogen und in einem Gentlemen's Agreement für die Zukunft eine
Auseinandersetzung auf politischer und publizistischer Ebene anstelle vor
Gerichten vereinbart wurde. Unter Bruch dieser - formaljuristisch wohl
nicht verbindlichen - Vereinbarung hat Dr. Haider im November 1999
neuerlich durch seinen Rechtsanwalt Dr. Böhmdorfer eine
Ehrenbeleidigungsklage beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht.
Inkriminiert wurden folgende Ausdrücke:
* „Zweifelsohne ist aber die FPÖ eine ausländerfeindliche und rechtsextreme
Partei“
* „Es ist eben nicht wegzuleugnen, dass fast 27 % der österreichischen
Wähler einer Partei die Stimme gegeben haben, die Österreich dem
verständlichen Ruf aussetzt, ein Naziland zu sein“
* „Denn so wie er (Haider im israelischen Fernsehen, Anm. W.N) argumentiert
hat, war das ein Antisemitimsus der besonders perfiden Art.“
Hinsichtlich der Ausdrücke »ausländerfeindlich und rechtsextrem« wurde
schon in einem früheren Verfahren vom Obersten Gerichtshof entschieden,
dass diese unter die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit fallen. Ein
negativer Ausgang dieses auf den 24. Oktober 2000 vertagten Verfahrens
würde bedeuten, dass wir das in Überarbeitung befindliche »Handbuch des
österreichischen Rechtsextremismus« in dieser Form (mit solchen
Einschätzungen der Haider-FPÖ) nicht mehr herausbringen könnten. Da sich
ähnliche Verfahren gegen den Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde
Wien Dr. Muzicant, den Standard-Journalisten Hans Rauscher sowie gegen
Politiker anderer Parteien und sogar gegen Kabarettisten richten, würde
eine Subsumierung dieser wissenschaftlichen, publizistischen,
künstlerischen und politischen Kritik unter einen strafrechtlichen
Tatbestand eine fundamentale Beeinträchtigung der Meinungs-, Kunst- und
Wissenschaftsfreiheit darstellen. Auch die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments, die am 3. Februar 2000 eine kritisch-negative Einschätzung der
Haider-FPÖ beschlossen hatten, wären in Österreich strafrechtlich
verfolgbar, wären sie nicht durch Immunität geschützt.
ad Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit:
Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist in Österreich nicht nur
verfassungsrechtlich bestimmt, sondern auch in der Praxis vorhanden, was
nicht ausschließt, dass im Einzelfall parteipolitische Einflüsse zum Tragen
kommen. Im Falle von Prof. Anton Pelinka z. B. wurde der Freispruch der
Erstinstanz (Landesgericht für Strafsachen Wien) durch das Berufungsgericht
(Oberlandesgericht Wien) aufgehoben, dem ein Richter angehört, der auf
Wunsch der FPÖ als Regierungsvertreter in das ORF-Kuratorium nominiert
worden ist und auch schon früher durch fragwürdige Urteile in politischen
Strafsachen hervorgetreten ist (Mag. Ernest Maurer). Da
höchstwahrscheinlich auch andere anhängige Prozesse bei diesem Senat des
OLG-Wien landen, ist eine ähnliche Rechtsprechung zu befürchten, die in
Österreich - mangels einer weiteren Instanz - nicht mehr korrigiert werden
kann. Eine Anrufung des OGH im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde der
Generalprokuratur würde der Zustimmung des Justizministers Dr. Böhmdorfer
bedürfen. Es bliebe dann nur mehr eine Anrufung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte.
ad Justizminister Böhmdorfer als Haideranwalt und -vertrauter:
Der nunmehrige Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer ist nicht nur über
viele Jahre als Anwalt Dr. Haiders in zahlreichen Verfahren gegen
politische Gegner in Erscheinung getreten, sondern fungiert, wie ich aus
eigener Erfahrung weiß, auch als politisch Beauftragter und Vertrauter Dr.
Haiders. So wurde ich im September 1993 von Dr. Böhmdorfer telefonisch und
schriftlich zu einer Diskussion mit dem damaligen Bundesparteiobmann Dr.
Jörg Haider im F-Klub im Hotel Hilton in Wien eingeladen, an der unter
anderen auch die jetzigen Regierungsmitglieder Dr. Riess-Passer
und Scheibner teilnahmen. Nach dieser Veranstaltung, einem noch halbwegs
freundlich verlaufenen Streitgespräch, erhielt ich von Dr. Böhmdorfer im
Auftrag Dr. Haiders mehrere Schreiben, in denen eine Beteiligung der FPÖ im
Vorstand des DÖW nachdrücklich gefordert wurde. Diese Forderung wurde vom
Vorstand des DÖW aus mehreren Gründen (deutschnationale Grundhaltung,
pronazistische Äußerungen Haiders, in der Zwischenzeit eingeleitete Klagen
gegen das DÖW etc.) abgelehnt. Jedenfalls hatte dieser Versuch einer
politischen Anbiederung mit einer bloßen Anwaltstätigkeit nichts zu tun.
ad Inkompatibilität Haider-Beauftragter - Bundesminister für Justiz am
Beispiel des Falles Andreas Mölzer:
Die Klagen Dr. Jörg Haiders gegen mich und andere werden, auch nachdem Dr.
Böhmdorfer zum Bundesminister für Justiz ernannt worden ist, von der
Kanzlei Böhmdorfer & Gheneff fortgeführt. Auf den von der Kanzlei
eingebrachten Schriftsätzen findet sich lediglich ein Vermerk, dass die
Anwaltsbefugnis Dr. Böhmdorfers für die Dauer seiner Ministertätigkeit
ruht. Ohne dass ein formaler Verstoß vorliegt, ist dadurch eine
Beeinflussung der Rechtsprechung nicht auszuschließen.
Die potentielle Inkompatibilität der Funktion eines Justizministers mit der
früheren Tätigkeit als Parteianwalt der FPÖ und politischer
Haider-Beauftragter äußert sich im Falle des Herausgebers und
Chefredakteurs der Zeitschrift »Zur Zeit« Andreas Mölzer, gleichfalls ein
enger Mitarbeiter von Dr. Haider (derzeit Kulturbeauftragter des
Landeshauptmannes von Kärnten). Das DÖW hat am 8. Juni 1999 Anzeige an die
Staatsanwaltschaft Wien gegen die von Andreas Mölzer herausgegebene
Zeitschrift »Zur Zeit« wegen Verdachts der nationalsozialistischen
Wiederbetätigung erstattet, weil in einer Buchrezension eines
»revisionistischen« Werkes der Holocaust geleugnet worden ist
(Unmöglichkeit der »Massenvergasungen« in den nationalsozialistischen
Lagern). Wie aus den beiliegenden parlamentarischen Anfragebeantwortungen
von Dr. Böhmdorfer hervorgeht, wurde gegen den Verfasser des Artikels Hans
Gamlich eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet, das Verfahren gegen
den verantwortlichen Chefredakteur und Herausgeber der Zeitschrift Andreas
Mölzer wurde eingestellt. Das heißt, dass der Haider-Freund Dr. Böhmdorfer
letztlich über einen anderen Haider-Freund, Andreas Mölzer, zu entscheiden
hat. Der Justizminister kann aufgrund des ihm zustehenden Weisungsrechtes
an die Staatsanwaltschaften jederzeit Verfahren gegen FPÖ-Angehörige
einstellen bzw. gegen FPÖ-Gegner aufnehmen lassen.
weitere Informationen: www.doew.at
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Opinions expressed in this email are my own unless otherwise stated.
Phil Graham, Lecturer (Communication), Graduate School of Management
University of Queensland, Ph: 617 3381 1083; Fax: 617 3381 1083;
Mobile 0401 737 315; homepage: www.uq.edu.au/~uqpgraha
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